Nach BGH-Urteil: Werden nun viele Finanzinstitute Kunden kündigen?
Zustimmung oder Kündigung: Kreditinstitute und Sparkassen drohen mit hartem Durchgreifen
Alles begann mit einem gut gemeinten BGH-Urteil zugunsten der Kunden von Bankinstituten. Diese könnten aber nun in die Röhre gucken, da die Finanzinstitute und Sparkassen das Urteil zwar akzeptieren, die Folgen aber vor allem der Kunde zu spüren bekommt. Kurzum: Stimmt er den neuen AGBs und Preisänderungen rückwirkend nicht zu, droht ihm der Konto-Rausschmiss.
Bankinstitute kündigen Kunden: Wir haben leider kein Bankkonto für Sie
Im April 2021 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam seien. Die Begründung: Es wurde ohne Einschränkungen festgelegt, dass der Kunde den AGB-Änderungen durch Nicht-Reagieren zustimme. Die Geldinstitute brauchen also nun eine reale Zustimmung des Kunden, die fiktionale beziehungsweise theoretische reicht nicht mehr aus. So weit, so gut.
In den letzten Monaten haben sich die Geldhäuser nun eingehend mit der Frage beschäftigt, was passiert, wenn der Kunde den Änderungen nicht aktiv zustimmt. Viele Bankinstitute haben eine Antwort gefunden: Der Kunde wird einfach rausgeschmissen beziehungsweise das Konto wird ihm gekündigt.
Direkter und unmissverständlicher Kurs der Kreditinstitute
Es gilt für den Kunden das „Friss oder stirb“-Prinzip. Entweder er gibt den Forderungen nach und darf weiter sein Konto nutzen – muss aber mit den Preissteigerungen leben und verzichtet womöglich mit der Zustimmung auf etwaige Rückzahlungen. Oder er verweigert sein Ok und muss sich bei einer anderen Bank ein Bankkonto suchen – wo dieselbe Misere auf ihn wartet.
Um den Druck auf die Kunden zu erhöhen, gehen die Geldhäuser recht direkt und mitunter kreativ vor. Die Norisbank gibt beispielsweise an: „Wir möchten deshalb unsere vertragliche Basis mit Ihnen eindeutig und für beide Seiten rechtssicher gestalten. Hierzu möchten wir mit Ihnen mit Wirkung zum 01.10.2021 die Geltung der aktuellen Preise und Bedingungen vereinbaren. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung.“ Das Urteil wird also ernst genommen. Andererseits wird unmissverständlich aufgezeigt, was passiert, wenn der Kunde nicht zustimmt. „Ihre Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass unsere Geschäftsbeziehung in bewährter Weise fortgeführt werden kann.“
Sparda-Bank lässt Verbrauchern die Wahl – und irgendwie auch nicht
Vergleichsweise dreist agiert die Sparda-Bank Baden-Württemberg. Hier wird der Kunde laut Finanz-Szene.de vor eine weniger attraktiven Wahl gestellt: Entweder er verzichtet auf die Rückerstattung der seit September erhobenen Gebühren und stimmt den neuen AGBs somit nachträglich zu. Oder der Kunde zahlt für sein Konto künftig 7,50 Euro pro Monat, was 50 Prozent mehr sind als für die Kunden, die zustimmen. In der Welt außerhalb der Kreditinstitute nennt man das wohl Erpressung.
Aber: Die Sparda-Bank gewährt ihren Kunden immerhin noch eine dritte Möglichkeit: Indem der Kunde einfach seine Füße stillhält. In diesem Fall bekommt er das seit September 2020 gezahlte Geld zurück, dafür muss er aber womöglich eine Kündigung hinnehmen.